Völlig unerwartet erhalten „Kunden“ Rechnungen, Mahnungen und Inkasso-Briefe von Amazon, der Riverty Services GmbH (zuvor Paigo GmbH) und anderen Firmen, ohne etwas bestellt zu haben. Die Forderungs-Schreiben sind regelmäßig auch echt. Und gleichzeitig unberechtigt.
Doch weder Amazon oder Riverty Back in Flow, noch der vermeintliche Besteller sind Quelle des Übels. Was bzw. wer steckt also dahinter?
Nichts bestellt, aber Rechnung, Mahnung und Inkasso-Forderung
Die Antwort ist meist eindeutig: Ein Datendiebstahl bzw. Identitätsdiebstahl oder Identitätsmissbrauch steckt dahinter. Bzw. allgemein: Ein betrügerisches Verhalten von unbekannten Dritten (die meist leider auch unbekannt bleiben).
Da Amazon, Riverty Back in Flow und Co. zunächst auch keinerlei Anhaltspunkte für ein betrügerisches Vorgehen durch Dritte haben, ist diesen (und anderen) Unternehmen zunächst auch kein Vorwurf zu machen, wenn sie die unberechtigte Forderung vom tatsächlichen Kundenkonto-Inhaber einfordern. Auch Amazon, Riverty Back in Flow und Co. sind Opfer der Fake-Bestellung.
Amazon beispielsweise wird Multimillionen investieren, um unbefugte Zugriffe auf Kundenkonten zu verhindern. Vollends gelingen dürfte dies aber auch in Zukunft nicht, da ansonsten die Sicherheitsmaßnahmen derart hochgefahren werden müssten, dass das allseits geschätzte einfache wie schnelle Einkaufserlebnis für ehrliche Kunden erheblich verkompliziert würde.
Zudem werden die Betrugs-Maschen leider immer „raffinierter“.
Betrüger bestellen über mein Amazon-Konto – Muss ich zahlen?
Die meist relevante Frage betroffener „Kunden“ lautet in diesen Fällen: Muss ich nun trotzdem zahlen, auch wenn ich selbst nichts bestellt habe? Immerhin handelt es sich ja wirklich um mein Konto…?
Grundsätzlich: Nein!
Können Sie „glaubhaft“ machen, dass auch Sie Opfer und nicht Täter (bzw. Besteller) sind, dann haben weder Amazon noch Riverty Back in Flow noch sonstige Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung gegen Sie. Allein der Betrüger müsste haften.
Inkasso lässt nicht locker, obwohl keine Ware bestellt
Es wird immer wieder berichtet, dass Inkasso-Unternehmen äußerst beharrlich sind und den vermeintlichen Bestellern wenig Glauben schenken.
Dafür habe ich zumindest ein Fünkchen Verständnis. Denn vermutlich werden regelmäßig auch tatsächliche Besteller mit ausgedachten Datenklau-Geschichten daherkommen, um berechtigte Forderungen nicht begleichen zu wollen. Dann ist ein gewisses Grund-Misstrauen des Inkasso-Büros nachvollziehbar. Allerdings kein grundsätzliches Misstrauen...
Mitunter lassen die Inkasso-Unternehmen erst locker, wenn ein anwaltliches Schreiben dem Inkasso-Büro zugeht. Scheinbares Motto: „Wenn der jetzt schon einen Anwalt einschaltet, könnte am Datendiebstahl ja doch was dran sein“.
Grundsätzlich gilt auch immer zu bedenken: Inkasso-Unternehmen sind nicht die „Freunde“ des vermeintlichen Bestellers. Inkasso-Büros wollen in erster Linie Forderungen durchsetzen. Insoweit bringt es bisweilen auch nichts (außer Ärger und mitunter harsche Auskünfte), als Opfer eines Datendiebstahls selbst beim Inkasso-Unternehmen anzurufen.
Mir wird immer wieder von Rechtsuchenden berichtet, dass man am Telefon von vornherein als Lügner dargestellt wird und schon keinerlei Möglichkeit zur Glaubhaftmachung zu haben scheint.
Und auch wenn etwa der Amazon-Kundenservice eine Klärung zusichert, folgen mitunter gleichwohl weitere Inkasso-Schreiben.
Woher haben die Betrüger überhaupt meine Daten?
Zugriff auf das Kundenkonto haben die Betrüger regelmäßig auf „klassischem“ Wege erlangt: Phishing oder Datenlecks sind hier oft Ausgangspunkt der Misere.
Und leider heißt es in der Konstellation „keine Bestellung, aber Rechnung“ regelmäßig: Eine unberechtigte Forderung kommt selten allein. Häufig folgen von diversen weiteren Unternehmen Rechnungen und Inkasso-Schreiben für nicht (selbst) bestellte und nicht (selbst) erhaltene Waren. Gerade in diesen Fällen erscheint es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen.
Immer wichtig: Keinesfalls sollte man gänzlich untätig bleiben!
Auch wenn die Forderung eindeutig unberechtigt ist, muss man sich mit ihr auseinandersetzen bzw. den Forderungssteller auf die fehlende Berechtigung hinweisen (einzig, wenn die Rechnung bzw. das Inkasso selbst eindeutig Fake ist, kann man untätig bleiben).
Ansonsten drohen gerichtliche Mahnverfahren und letztlich überaus bittere rechtliche und finanzielle Konsequenzen mitsamt Schufa-Eintrag.
Das gilt in besonderer Weise bei jenen Forderungen, bei denen die Forderung aus Sicht des Forderungsstellers zunächst völlig berechtigt erscheint. Dann wird der Forderungssteller bzw. das Inkasso-Unternehmen die Forderung nämlich beharrlich verfolgen.
RA Robin Nocon, Recht. Digital.
Author: Madeline Horton
Last Updated: 1704052921
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Name: Madeline Horton
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